Seit der umfassenden Reform des Arbeitsrechts für Schwerbehinderte ist in § 167 Abs. 2 SGB IX die Verpflichtung für Arbeitgeber normiert, auf lange krankheitsbedingte Fehlzeiten von Mitarbeiter/-innen mit einem „Betrieblichen Eingliederungsmanagement“ (BEM) zu reagieren. Die Vorschrift gilt für alle Arbeitnehmer/-innen, auch und gerade für diejenigen, die nicht schwerbehindert oder gleichgestellt sind.
Im ersten Teil der Veranstaltung werden neben einem systematischen Überblick – der auch aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung, wie jüngst durch das Teilhabestärkungsgesetz, einschließt – Problemschwerpunkte aufgegriffen und mit Fallbeispielen erläutert. Daneben wird aufgezeigt, welche Konsequenzen das Unterlassen oder Scheitern des BEM haben kann.
Im zweiten Teil wollen wir einerseits zeigen, welche Schritte zur praktischen Umsetzung des BEM notwendig und sinnvoll sind und andererseits die Folgen für den betrieblichen Alltag aus personalwissenschaftlicher und organisatorischer Sicht ausführlich besprechen.
Die Veranstaltung will im Einzelnen über das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) informieren und einen Überblick über arbeitgeberseitige Reaktionsmöglichkeiten auf lange Fehlzeiten von Arbeitnehmer/-innen geben.
Hauptamts- und Personalleiter/-innen, Personalsachbearbeiter/-innen, Betriebs- und Personalratsmitglieder aus dem öffentlichen Dienst
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