Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg
Die Berechnung des tariflichen Urlaubsanspruchs von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bedarf der Heranziehung von zahlreichen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts.
Die Regelungen zur Berechnung des Urlaubsanspruchs von Beamtinnen und Beamten in Baden-Württemberg erfordern fundierte Kenntnisse der nunmehr überarbeiteten Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung.
Die Veranstaltung soll Ihnen die Möglichkeit geben, die relevanten rechtlichen Bestimmungen kennenzulernen, damit Sie in der Lage sind, diese in der täglichen Arbeit umzusetzen.
Mitarbeitende aus dem öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg im Bereich der Personalverwaltung und Personalverantwortliche, in deren Zuständigkeitsbereich die Urlaubsberechnung für Beamte und Tarifbeschäftigte fällt
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