Diese Veranstaltung stellt den zweiten Baustein der Seminarreihe für Bedienstete im GVD dar. Im Seminar werden alle verkehrsrechtlichen Themen angesprochen, die für den GVD im § 31 DVO PolG aufgeführt sind. Inhaltlicher Schwerpunkt liegt auf den Vorschriften des ruhenden Verkehrs. Darüber hinaus werden wichtige Themen der Sondernutzung und die möglichen Eingriffe in den fließenden Verkehr behandelt. Zudem werden die Möglichkeiten des GVD im Verwaltungs- und Polizeirecht in Bezug auf das Verkehrsrecht praxisnah dargelegt. Auf die rechtlichen Möglichkeiten im Ordnungswidrigkeitenverfahren wird ebenfalls eingegangen. Nach Abschluss der Veranstaltung wurden alle notwendigen Themen und Abläufe von der Aufnahme über das Gespräch mit dem Betroffenen bis hin zur Versendung des Bußgeldbescheides angesprochen.
Ziel ist es, den Teilnehmenden für die Problemfelder, die sich bei der Wahrnehmung von Aufgaben im ruhenden Verkehr ergeben, die Rechtslage umfassend und praxisnah darzustellen sowie aktuelle Hilfestellung – auch für mitgebrachte Fälle – anzubieten.
Bedienstete des Gemeindlichen Vollzugsdienstes der Ortspolizeibehörden, die mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs betraut sind und über Grundlagen des allgemeinen Polizei- und Gefahrenabwehrrechts oder einen vergleichbaren Kenntnisstand verfügen.
Voraussetzung für das Verständnis der Seminarinhalte dieser Veranstaltung ist der Besuch des Seminars „Grundlagen des allgemeinen Polizei- und Gefahrenabwehrrechts“ oder des GVD-Kompaktlehrgangs oder ein vergleichbarer Kenntnisstand.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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