Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung gehören inzwischen zum Planungskonzept jeder Kommune. Diese zielen darauf ab, den Verkehr in bestimmten Gebieten zu verlangsamen oder zu reduzieren. Was aber ist (verkehrs-)rechtlich machbar?
Der Seminarteil „Verkehrsberuhigung“ beschäftigt sich u.a. mit den rechtlich zulässigen Möglichkeiten zur physischen Verkehrsberuhigung sowie den Anordnungsvoraussetzungen für Tempo-Zonen und verkehrsberuhigte Bereiche. Der Regelung des ruhenden Verkehrs kommt insbesondere unter dem Aspekt der „Verkehrswende“ immer größere Bedeutung zu und wird immer umfangreicher. Nicht zuletzt durch die Förderungsmöglichkeiten der Elektromobilität, Car-Sharing-Parkplätze oder Parkraumbewirtschaftungszonen.
Aber auch die ganz „normale“ Beschilderung von Haltverboten oder Parkplätzen ist rechtlich anspruchsvoller geworden. Der Seminarteil „ruhender Verkehr“ befasst sich mit allen Möglichkeiten der Anordnung und Beschilderung mit Park- und Haltverboten. Dazu zählen auch die Parkraumbewirtschaftungszonen, Haltverbotszonen, Bewohnerparken, Car-Sharing Stellplätze sowie die richtigen Kombinationen mit Zusatzzeichen.
Praxis-Unterstützung
Straßenverkehrsbehörden, Straßenbaubehörden, Planungs- und Ingenieurbüros, Polizei
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