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HYBRID-SEMINAR: Akteneinsichtsrecht
Verwaltungsrecht

HYBRID-SEMINAR: Akteneinsichtsrecht

Produktnummer
2026-1538SH
Hybrid
Termin
08.10.2026
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Ort
VWA Bildungshaus
Wolframstr. 32
70191
Stuttgart
Gebühren
282,00 EUR
Dozent
Jan-Philipp
Faehrmann
seit 1985 im öffentlichen Dienst auf verschiedenen Positionen, sowohl als geschäftsleitender Beamter als auch auf ministerialer Ebene. Magister der Rechte (LL.M.)
Tätigkeitschwerpunkte: Verwaltungs- und Prozessrecht sowie IT-Recht, Dozent an verschiedenen Fortbildungsinstitutionen, Buchautor mehrerer Fachbücher

Inhalte

Akteneinsichtsrecht

  • Wer darf Akteneinsichtsrecht nehmen
    • Natürliche Personen
    • Jurstische Personen
  • Welchen Umfang hat das Akteneinsichtsrecht
    • Bei der Verwaltungsbehörde
    • Vor Gericht
    • Welche Teile der Akte sind vor der Einsicht zu entfernen
    • Wo darf Akteneinsicht genommen werden
    • Wie kann der Anspruch auf Akteneinsichtsrecht eingeklagt werden

Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt

Akteneinsicht bei der Behörde und ihre Ausnahmen

Andere Einsichtsrechte

  • Umweltinformationsgesetz
    • Wer darf Informationen einfordern
    • Welcher Umfang ist möglich (Degussa-Urteile)
    • Schutz des Betroffenen
    • Klageweg
  • Verbraucherschutzgesetz
    • Wer darf Informationen einfordern
    • Welcher Umfang ist möglich
    • Schutz des Betroffenen
    • Klageweg
  • Das Landesinformationsfreiheitsgesetz
    • Wer darf Informationen einfordern
    • Welcher Umfang ist möglich
    • Schutz des Betroffenen
    • Klageweg

Auskunftsrecht nach der Datenschutz-Grundverordnung

Lernziele

Sie lernen Akteneinsichtsrechte richtig, verständlich, überzeugend und vor allem rechtmäßig zu gewähren.

Zielgruppe

Erfahrene Mitarbeiter:innen der Kommunal- und Landesverwaltung mit einem guten Vorwissen, Schwerpunkte sind die Akteneinsicht, Informationsfreiheitsgesetze mit besonderer Darstellung des Umweltinformationsgesetzes. Im Seminar (insbesondere IFG) wird baden-württembergisches Landesrecht behandelt.

Das Seminar ist grundsätzlich auch für Teilnehmer/-innen aus anderen Bundesländern geeignet, jedoch können ungefähr 25% des Vortrages teilweise vom jeweilig geltendem Bundeslandrecht abweichen. Auf etwaige rechtliche Spezifika anderer Bundesländer wird nicht eingegangen.

Zusatzinformationen

Bitte bringen Sie folgende Gesetzestexte zum Seminar mit: LVwVfG / UwG / VIG / LIFG

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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