Bei Vermietungen von Räumen in Versammlungsstätten sind neben den privatrechtlichen Vereinbarungen zum Mietpreis und anderen Nutzungsbedingungen, die individuell vereinbart werden können, auch die Regelungen aus dem Baurecht (VStättVO) und den Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Nicht alle Betreiberpflichten können pauschal auf die Veranstalter/-innen bzw. Mieter/-innen übertragen werden. Die Möglichkeiten der Übertragung der Betreiberpflichten hängt auch von den baulichen und organisatorischen Rahmenbedingungen ab. Im Seminar wird erläutert, wie ein Vermietungsprozess rechtssicher gestaltet werden kann.
Ziel des Seminars ist es, dass die Teilnehmer/-innen erkennen, welche Pflichten der Betreiber im Vermietungsverfahren hat und ob und wie diese Pflichten auf Mieter/-innen und Veranstalter/-innen delegiert werden können und wie vertragliche Regelungen dazu gestaltet werden können.
Das Seminar richtet sich an Personen, die Räume in Stadthallen, Mehrzweckhallen oder Schulen vermieten oder Belegungspläne erstellen.
Die Teilnehmer/-innen können bis zum 05. Mai 2025 Unterlagen wie Mustermietverträge, Checklisten, etc. per E-Mail an Frau Schmidt (R.Schmidt@w.vwa.de) schicken, die im Seminar besprochen werden sollen.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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