Am 01.01.2022 ist die neue ImmoWertV 2021 in Kraft getreten. Mit der Novellierung der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wurde das Wertermittlungsrecht neu geordnet. Wertermittlungsinhalte, die bisher auf sechs Regelungswerke verteilt waren (ImmoWertV 2010, Bodenrichtwertrichtlinie, Vergleichswertrichtlinie, Sachwertrichtlinie, Ertragswertrichtlinie und Teile der Wertermittlungsrichtlinie 2006), wurden in der neuen ImmoWertV 2021 zusammengefasst und neu geordnet.
Die Ermittlung der Verkehrswerte und die Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten wurden damit bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen neu geregelt.
Inhaltliche Änderungen gegenüber den bisherigen Regelwerken der ImmoWertV 2010 und den diversen Richtlinien wurden dabei nur in beschränktem Umfang umgesetzt.
Das Seminar führt in die Verkehrswertermittlung nach der Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14.07.2021 (ImmoWertV 2021) ein und in die Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten.
Bearbeitet werden die Ableitung von Bodenrichtwerten, das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren sowie das Ertragswertverfahren nach der ImmoWertV 2021.
Untersucht werden unbebaute und bebaute Grundstücke. Erläutert werden die Anwendung der in den Gutachterausschüssen angewendeten Bewertungsverfahren und die Erarbeitung der dafür erforderlichen Grundlagen.
Sie erfahren Möglichkeiten, wie mit zentralen Gebieten oder Randbereichen, für die kein oder nur ein unwirksamer Bebauungsplan besteht verfahren werden kann.
Geschäftsführer/-innen und ihre Mitarbeiter/-innen bei den Gutachterausschüssen, die relativ neu auf diesem Gebiet tätig sind. Andere Interessenten, also auch Sachbearbeiter/-innen in Immobilienabteilungen bei Banken und bei Immobilienmaklern, die eine grundlegende Einführung in die Grundstücksbewertung wünschen
Das Seminar wird zur Zertifizierung bei der Architektenkammer Baden-Württemberg eingereicht.
Diese Veranstaltung wird LIVE als WEBINAR durchgeführt. Eine Teilnahme ist nur ONLINE möglich.
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