Das baurechtliche Verfahren zeichnet sich durch eine stetige Komplexität der Inhalte und der am Verfahren Beteiligten aus. Von Behördenseite spielen die Untere Baurechtsbehörde als genehmigende Stelle, sowie die Gemeinde als Verantwortliche für die Bauleitplanung eine wesentliche Rolle. Weit über die Inhalte der §§ 2 (1) und 36 (1) BauGB hinaus bestehen Arbeitsbeziehungen zwischen Behörde und Gemeinde, die das Genehmigungsverfahren wesentlich bestimmen. Eine klare Aufgabenverteilung zwischen Gemeinde und Unterer Baurechtsbehörde sowie das Wissen über die jeweiligen Aufgaben ermöglicht eine zielgerichtete und effektive Zusammenarbeit bei der Umsetzung baurechtlicher Zielsetzungen und Vorschriften. Das beinhaltet sowohl unmittelbar mit dem Baugenehmigungsverfahren in Verbindung stehende Aufgaben, als auch allgemeine Aufgaben im Zusammenhang mit Bauleitplanung, Erschließung, Gefahrenabwehr und anderen Themen. Das Seminar legt die Aufgabenbereiche im Genehmigungsverfahren dar und beleuchtet darüber hinaus neuralgische Bereiche der jeweiligen Zuständigkeiten. So wird das Gesamtkonzept Baugenehmigungsverfahren transparent und wiederkehrende Probleme im eigenen Zuständigkeitsbereich können frühzeitig erkannt und beseitigt werden. Neben der Informationsvermittlung hilft der Informationsaustausch zwischen den Teilnehmenden, aus Erfahrungen Anderer zu lernen und das gegenseitige Verständnis zu fördern.
Die Teilnehmer/-innen erhalten einen Überblick über die baurechtlichen Verfahren nach LBO. Dabei werden die Zuständigkeiten von Unterer Baurechtsbehörde und Gemeinde beleuchtet, Überschneidungen und Berührungspunkte aufgezeigt sowie mögliche Ansatzpunkte für eine Optimierung der Zusammenarbeit herausgearbeitet.
Mitarbeiter/-innen von Gemeinden mit und ohne Baurechtszuständigkeit sowie Baurechtsbehörden, besonders neue Mitarbeiter/-innen und Wiedereinsteiger/-innen
Dieses Seminar ist zur Zertifizierung bei der Architektenkammer Baden-Württemberg eingereicht.
Diese Veranstaltung wird LIVE als WEBINAR durchgeführt. Eine Teilnahme ist nur ONLINE möglich.
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