Gerade für den Bereich der kommunalen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen war die Tarifreform im öffentlichen Dienst mit Einführung des TVöD zum 1. Oktober 2005 nicht beendet. In der Folge gab es noch weitreichende Änderungen: So wurden sowohl für die Ärzt/-innen, als auch die Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TVöD-K fallen, weitreichende Änderungen vorgenommen.
Es werden sowohl die Regelungen für das ärztliche, als auch das nichtärztliche Personal dargestellt. Dies hauptsächlich in den Bereichen der Vergütung und Arbeitszeit. Ein besonderes Augenmerk liegt in der richtigen Anwendung der Entgelttabellen mit deren Besonderheiten und die für die Zukunft noch wesentlichen Vorschriften zur Überleitung. Ferner werden die tariflichen Besonderheiten allgemein-arbeitsrechtlicher Themen wie beispielsweise Urlaub, Teilzeitbeschäftigung, Befristung und Kündigung besprochen.
Ziel des zweitätigen Seminars ist die Darstellung der Grundlagen der Tarifsysteme und deren Auswirkungen.
Das Seminar eignet sich sowohl für Einsteiger/-innen im Bereich der Personalsachbearbeitung im Krankenhaus bzw. Gesundheitswesen, als auch zur Auffrischung der relevanten Themen.
Bitte bringen Sie die entsprechenden Tariftexte mit.
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