Die Bilanzierung des Anlagevermögens im Krankenhausabschluss ist entscheidend von der Investitionsförderung geprägt. Die Abbildung sowohl des Anlagevermögens als auch deren Finanzierung führt zu besonderen Bilanz- und GuV-Positionen im Jahresabschluss. Die Vorgaben ergeben sich aus der Krankenhausbuchführungsverordnung und den Krankenhausfinanzierungsgesetzen bzw. -verordnungen.
Einführung in die einschlägigen rechtlichen Vorschriften sowie Buchungstechnik und Jahresabschlussarbeiten beim Anlagevermögen:
Die einzelnen Sachverhalte werden mit zahlreichen Praxisbeispielen unterlegt.
Ziel des Seminars ist es, einen Überblick über die Grundlagen der Bilanzierung des Anlagevermögens und der Fördermittel im Jahresabschluss eines Krankenhauses zu vermitteln.
Mitarbeitende aus dem Finanzbereich in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen
Aufbauend werden in dem gesonderten Spezialseminar “Anlagevermögen und Fördermittel im Krankenhaus – Sonderfragen zur Verwendung von Fördermitteln und Bilanzierung” (2026-1348SP) vertiefend Besonderheiten zum Anlagevermögen eines Krankenhauses, insbesondere im Zusammenhang mit Fördermitteln, Umsetzung des KHZG, bilanziellen Konsequenzen aus der Krankenhausstrukturreform, steuerliche Einflüsse etc., vermittelt.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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