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Aufenthalt aus humanitären Gründen
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Aufenthalt aus humanitären Gründen

Produktnummer
2026-1162SP
Präsenz
Termin
22.07.2026
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Ort
VWA Bildungshaus
Wolframstr. 32
70191
Stuttgart
Gebühren
282,00 EUR
Dozent
Professor
Wolfgang
Armbruster
Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Sigmaringen a. D., Honorarprofessor an der Hochschule der Polizei BW, Lehrbeauftragter an der Universität Tübingen und verschiedenen Hochschulen

Inhalte

  • Die humanitären Aufenthaltsrechte nach § 25 Abs. 1 – 3 AufenthG im Zusammenhang mit stattgebenden Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und ihre Rechtsfolgen
  • Die Aufnahme aus dem Ausland nach § 22 AufenthG
  • Kontingentflüchtlinge und Resettlementflüchtlinge nach § 23 AufenthG 
  • Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG i.V.m. der Massenzustromrichtlinie
  • Humanitäre Aufenthaltstitel und Nebenbestimmungen (§ 12a AufenthG)
  • Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen nach § 25a AufenthG
  • Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration nach § 25b AufenthG
  • Das Chancenaufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG
  • Aufenthaltsgewährung wegen Unmöglichkeit der Ausreise nach § 25b AufenthG
  • Aufenthaltsgewährung in Härtefällen nach § 23a AufenthG
  • Fragen der Teilnehmer/-innen

Lernziele

Den Seminarteilnehmer/-innen wird auf der Grundlage der Rechtsprechung ein vertiefender Einblick zum Thema humanitäre Aufenthaltsrechte nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des AufenthG gegeben.

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen der Ausländerbehörden und Regierungspräsidien mit Grundkenntnissen im Ausländerrecht

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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