Alle zugelassenen Krankenhäuser müssen jährlich strukturierte Qualitätsberichte veröffentlichen. Welche Angaben in den Qualitätsberichten darzustellen sind, die Gliederung und das Datenformat legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in speziellen Regelungen fest. Die Berichte sollen einen umfassenden Überblick über Strukturen, Leistungen und Qualitätsaktivitäten der Krankenhäuser bieten.
Neben Struktur- und Leistungsdaten des gesamten Krankenhauses sind die einzelnen Fachabteilungen und Maßnahmen der Qualitätssicherung darzustellen. Die im Bericht aggregierten Informationen können Einfluss auf Patientenströme, Pflegesatzverhandlungen, die Krankenhausplanung und strategische Entscheidungen der Krankenhausleitung haben.
Der G-BA hat im Dezember 2025 wenige Anpassungen der Regelungen für das Berichtsjahr 2025 beschlossen. Das Seminar befasst sich eingehend mit den Grundlagen zum Strukturierten Qualitätsbericht der Krankenhäuser. Das Seminar wird auch die Wechselwirkungen zwischen den strukturierten Qualitätsberichten und dem Bundes-Klinik-Atlas des Bundesministeriums für Gesundheit aufgreifen.
Sie werden über die gesetzlichen Vorgaben sowie die Inhalte der Regelungen des G-BA informiert.
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende aus Krankenhäusern, die mit der Erstellung des Qualitätsberichts betraut sind.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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