ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Die zentralen Punkte zum Thema „Aufstieg“ sind, seit Inkrafttreten des Dienstrechtsreformgesetzes (DRG) zum 1. Januar 2011, folgende:
(Die Aufstiegsfortbildung kann auch privat gebucht werden. Hier gelten die Voraussetzungen des §22 LBG ebenso.)
Die Qualifizierungsreihe der Württ. VWA bereitet seit über 30 Jahren für den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst vor. Sie vermittelt – systematisch und fundiert – breit gefächertes Wissen für die Praxis.
Das Qualifizierungskonzept ist modular aufgebaut:
Welche Module zu besuchen sind und ob eine Prüfung abzulegen ist entscheidet der Dienstherr (unter Berücksichtigung des Dienstverhältnisses – landes- oder kommunalbedienstet).
Ziel dieser Fortbildungsreihe ist es, Aufstiegsbeamt/-innen bei ihrer individuellen Vorbereitung auf die höhere Laufbahn bzw. Prüfung zu unterstützen
Beamtinnen und Beamte des mittleren nicht-technischen Verwaltungsdienstes.
§22 des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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