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Umsetzung der PPP-RL in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken – Grundlagen und Prüfungen nach der MD-QK-RL

Produktnummer
1064-30021
Präsenz
Umsetzung der PPP-RL in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken – Grundlagen und Prüfungen nach der MD-QK-RL
Krankenhaus

Seit dem 01.01.2020 sind nach der G-BA-Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) alle psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken verpflichtet, eine Mindestpersonalausstattung nachzuweisen. Zusätzlich finden seit dem Jahr 2023 Stichprobenprüfungen gemäß der MD-Qualitätskontroll-Richtlinie (MD-QK-RL) zur Kontrolle der Einhaltung der Personalanforderungen nach der PPP-RL statt. Ab dem 01.01.2026 drohen den psychiatrischen Kliniken bei Nichteinhaltung der Mindestvorgaben zudem Sanktionen.

Inhalte

  • Grundlagen und Änderungen ab 01.01.2026 der Richtlinien (PPP-RL und MD-QK-RL)
  • Berechnung des Mindestpersonalbedarfs
  • Folgen der Nichteinhaltung und der nicht fristgemäßen Übermittlung, insbesondere Sanktionen ab 01.01.2026
  • Fristen und Nachweise
  • Tipps aus der Praxis

Lernziele

Die Teilnehmenden werden über die gesetzlichen Vorgaben sowie die Inhalte der Regelungen des G-BA informiert.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende in Krankenhäusern, die sich erstmals mit der Nachweiserstellung befassen oder ihr Wissen auffrischen möchten.
Mitarbeitende aus Medizincontrolling, kaufmännischem Controlling, Personalcontrolling, Pflegedienstleitung, Stationssekretariate; mit der Nachweiserbringung betraute Mitarbeitende.

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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