VWA Logo

Restschuldbefreiung – Insolvenz natürlicher Personen

Produktnummer
1057-20015
Online
Restschuldbefreiung – Insolvenz natürlicher Personen
Finanz- und Kommunalwirtschaft

Die Restschuldbefreiung ist das oberste Ziel eines jeden Insolvenzverfahrens der natürlichen Person. Sie ist zudem das Ende der Gläubigerforderung. Hält der Schuldner die Obliegenheiten ein, kann man sich binnen 3 Jahren seiner Schulden befreien und einen Neustart absolvieren. Sie als Gläubiger können zu dieser Zeit ihre Forderung normalerweise nicht mehr realisieren. Was sind diese Obliegenheiten? Was bedeutet Redlichkeit? Welches Anforderungsspektrum besteht überhaupt?

Inhalte

  • Zugang zum Verfahren und Voraussetzungen
  • Mitwirkung des Schuldners
  • Gläubigerrechte
  • Obliegenheiten der jeweiligen Verfahrensabschnitte
  • RSB Antrag und Voraussetzungen
  • Versagungstatbestände
  • Ausgenommene Forderungen
  • Praktische Beispiele

Lernziele

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Forderung ggf. dennoch retten können. Dipl.-Rechtspfleger (FH) Stefan Lissner erläutert das Thema Restschuldbefreiung von mehreren Seiten – untermauert von zahlreichen praktischen Beispielen.

Zielgruppe

Mitarbitende die in der Insolvenz tätigen sind.

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

Aktuell kein Termin verfügbar
Sie können sich vormerken lassen. Wir melden uns sobald neue Termine zur Verfügung stehen.
Inhouse Veranstaltung
Führen Sie dieses Seminar exklusiv an Ihrem Wunschort, zu Ihrem Wunschtermin durch.
Hier erfahren Sie noch mehr:
Organisatorisch zuständig
Katharina
Rimmer
0711 21041-42
E-Mail schreiben
Inhaltlich zuständig
Andrea
Daubner
0711 21041-35
E-Mail schreiben
VWA Logo

Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V.
Wolframstraße 32, 70191 Stuttgart

Postfach 10 54 53, 70047 Stuttgart

+49 (0)711 21041-0
info@w-vwa.de

Kontakt
Social Media
ZDF Zertifikat
© 2026 Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V.