Die Restschuldbefreiung ist das oberste Ziel eines jeden Insolvenzverfahrens der natürlichen Person. Sie ist zudem das Ende der Gläubigerforderung. Hält der Schuldner die Obliegenheiten ein, kann man sich binnen 3 Jahren seiner Schulden befreien und einen Neustart absolvieren. Sie als Gläubiger können zu dieser Zeit ihre Forderung normalerweise nicht mehr realisieren. Was sind diese Obliegenheiten? Was bedeutet Redlichkeit? Welches Anforderungsspektrum besteht überhaupt?
Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Forderung ggf. dennoch retten können. Dipl.-Rechtspfleger (FH) Stefan Lissner erläutert das Thema Restschuldbefreiung von mehreren Seiten – untermauert von zahlreichen praktischen Beispielen.
Mitarbitende die in der Insolvenz tätigen sind.
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