Die klassischen Vollstreckungsmaßnahmen, wie die Vollstreckung in bewegliche Sachen oder die Lohnpfändung, verlaufen häufig erfolglos. Die Kontenpfändung kann dagegen in vielen Fällen doch noch zu einer Zahlung führen. Die Pfändung führt zudem oftmals zu „Reaktionen“ des Vollstreckungsschuldners, die bei richtiger Vorgehensweise auch bei erfolglosen Fällen zu einer Realisierung der Forderung führen kann. Im Seminar werden, neben den zulässigen Ermittlungsmöglichkeiten und den rechtlich anerkannten Anträgen und Verfügungen, auch die Maßnahmen behandelt, wie in Einzelfällen der standardisierte Vollstreckungsschutz eingeschränkt werden kann. In diesem Seminar gibt es genügend Zeit für die Diskussion und die Behandlung von Einzelproblemen.
Sie können durch gezielte und effiziente Anträge und Vollstreckungsmaßnahmen bei Kreditinstituten als Drittschuldnern Ihre Forderungen realisieren.
Mitarbeitende bei Vollstreckungsbehörden und anderen Behörden, Körperschaften und Eigenbetrieben, die mit der Vorbereitung oder Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen befasst sind.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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