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Die Forderungspfändung – Insbesondere die Lohnpfändung

Produktnummer
1057-20006
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Die Forderungspfändung – Insbesondere die Lohnpfändung
Finanz- und Kommunalwirtschaft

Die Forderungspfändung bietet meist die einzige Möglichkeit, die Gläubigerforderung zu realisieren. Dabei ist die Pfändung von Arbeitseinkommen von hoher praktischer Bedeutung. Neben dem gesetzlichen Standard eröffnen die Gesetze dem Gläubiger die Möglichkeit die Lohnpfändung durch entsprechende Anträge und Verfügungen erfolgreicher zu gestalten. Ebenfalls von Bedeutung sind die Möglichkeiten des Schuldners auf die Lohnpfändung einzuwirken bzw. die Lohnpfändung auf veränderte Lebensumstände anzupassen.
Ergänzt wird das Thema der Forderungspfändung um die Pfändung eines Pfändungsschutzkontos. Darüber hinaus werden die Auswirkungen eines eröffnetes Insolvenzverfahren auf  die Forderungspfändungen dargestellt.

Inhalte

Die Pfändung von Arbeitseinkommen

  • Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen
  • Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen bzw. mit Sozialleistungen
  • Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberechtigten
  • Änderung des unpfändbaren Betrags
  • Änderung der Unpfändbarkeitsvoraussetzungen
  • Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen

Das Pfändungsschutzkonto

  • Pfändungsfreier Betrag, Erhöhungsbeträge und deren Nachweise
  • Die sog. Doppelpfändung von Arbeitseinkommen und Kontoguthaben auf einem Pfändungsschutzkonto
  • Nachzahlungen

Auswirkungen eines eröffneten Insolvenzverfahrens auf die Forderungspfändung

  • Vollstreckungsverbot
  • Rückschlagsperre
  • i.Ü. Insolvenzanfechtung

Lernziele

Sie können durch gezielte und effiziente Anträge und Vollstreckungsmaßnahmen beim Arbeitgeber Ihres/Ihrer Schuldners/Schuldnerin und bei weiteren Drittschuldner/-innen Ihre Forderungen realisieren.

Zielgruppe

Mitarbeitende die mit der Geltendmachung und dem Einzug von Geldforderungen befasst sind.

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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