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Mit (neuen) Kennzahlen im NKHR besser steuern

Produktnummer
1057-10016
Online
Mit (neuen) Kennzahlen im NKHR besser steuern
Finanz- und Kommunalwirtschaft

Seit 01.01.2020 haben die Kommunen in Baden-Württemberg auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umgestellt. Ziel dabei ist insbesondere die Abkehr von der bisherigen Zahlungssicht und der reinen Inputsteuerung. Künftig ist der gesamte Ressourcenverbrauch, also auch die Abschreibungen des gesamten Vermögens und die Rückstellungen, auszuweisen und zu erwirtschaften. Alle Erträge und Aufwendungen werden den Teilhaushalten mit ihren Produkten zugeordnet.
Ein wesentlicher Vorteil des neuen Rechnungswesens ist die verstärkte Darstellung von Kennzahlen. Durch die Definition von Zielen und deren Messbarkeit durch Kennzahlen, können Gemeinden, Städte und Landkreise besser Output orientiert steuern und gestalten. Dies ist gerade in der momentanen finanziellen Lage von Bedeutung und kann helfen, Einsparpotenziale aufzeigen bzw. zu begründen.

Inhalte

In dem Seminar werden u. a. folgende Punkte dargestellt und anhand von Beispielen detailliert erläutert:

  • Sinn und Zweck der Steuerung mit Kennzahlen
  • Finanzkennzahlen zu Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung
  • Produktkennzahlen
  • Kennzahlen für interkommunale Vergleiche
  • Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit einer Kommune

Dem Seminar werden die neuesten Regelungen der GemHVO sowie der VwV Produkt- und Kontenrahmen und die aktuellen Ergebnisse der Arbeitsgruppen in Baden-Württemberg sowie bundesweite Empfehlungen zu Grunde gelegt.

Lernziele

Dieses Seminar unterstützt Kommunen in Baden-Württemberg in der Bildung und Anwendung von Kennzahlen und ermöglicht ihnen dadurch besser zu steuern.

Zielgruppe

Dezernentinnen/Dezernenten, Amtsleitende und Mitarbeitende der Kämmereiämter sowie der zentralen und dezentralen Controllingstellen.

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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