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Bewertung des Vermögens mit Eröffnungsbilanz und Anlagenbuchhaltung

Produktnummer
1057-10008
Online
Bewertung des Vermögens mit Eröffnungsbilanz und Anlagenbuchhaltung
Finanz- und Kommunalwirtschaft

Seit 01.01.2020 müssen alle Städte, Gemeinden und Landkreise sowie Zweckverbände die neuen Regelungen anwenden. Ziel dabei ist insbesondere die Abkehr von der bisherigen Zahlungssicht und der reinen Inputsteuerung. Es ist der gesamte Ressourcenverbrauch, also auch die Abschreibungen des gesamten Vermögens und die Rückstellungen auszuweisen und zu erwirtschaften. Die Zuordnung aller Erträge und Aufwendungen zu den Produkten und die Darstellung von Kennzahlen sollen den Städten, Gemeinden und Landkreisen eine Output-orientierte Steuerung ermöglichen.
Dabei ist zur Darstellung des vollständigen Ressourcenverbrauchs die Bewertung des kommunalen Vermögens und die Bildung von Rückstellungen notwendig. Nur so lässt sich der Werteverzehr des Vermögens in Form von Abschreibungen, die Auflösung von Ertragszuschüssen und die Verzinsung des eingesetzten Kapitals verursachungsgerecht abbilden. Eine vollständige Vermögensbewertung ist für die Einführung des neuen kommunalen Rechnungswesens aufdoppischer Grundlage unverzichtbar. Leider haben immer noch rund ein Drittel der baden-württembergischen Kommunen ihr Eröffnungsbilanzen noch nicht festgestellt. Das Seminar soll dabei helfen, die notwendigen Schritte zu geehen und die noch offenen Fragen zu beantworten.
Im Seminar werden sämtliche zu bewertende Aktiv- und Passivpositionen erläutert. Dabei wird auf die Neuzugänge und insbesondere auf die erstmalige Bewertung Wert gelegt, die für die Eröffnungsbilanz notwendig ist. Dabei wird detailliert auf die Arbeitsergebnisse der AG-Bilanzierung eingegangen, die im neuen Bilanzierungsleitfaden vom November 2023 (4. Auflage) zusammengefasst wurden. Außerdem werden auch die voraussichtlich künftigen Änderungen des Leitfadens dargestellt, die noch im Jahr 2026 veröffentlicht werden sollen.

Inhalte

  • Was sind die Ziele der Vermögensbewertung? 
  • Welche Aktiv- und Passivpositionen sind relevant?
  • Welche Grundbegriffe (Abschreibungen, Zinsen, Ertragszuschüsse, Herstellungs- und Erhaltungsaufwand etc.) sollte man kennen?
  • Wie werden bewegliche Vermögensgegenstände, Grundstücke, Gebäude, Straßen, Wege, Plätze, Grünflächen, Wald, Kunstgegenstände, Beteiligungen, Forderungen, Immaterielle Vermögensgegenstände, Ertragszuschüsse bewertet? (Trennung in Alt- und Neubestände einschließlich vieler Praxisbeispiele)
  • Was ist bei der Bildung von Rückstellungen zu beachten? 
  • Welche Auswirkungen hat die Vermögensbewertung auf künftige Ergebnisrechnungen und Bilanzen?
  • Geplante Neuerungen in der 5. Auflage des Bilanzierungsleitfadens, der noch im Jahr 2026 erscheinen soll

Lernziele

Dieses Seminar unterstützt Mitarbeitende der Kommunen in Baden-Württemberg bei der Erstellung der erstmaligen Vermögensbewertung (einschließlich Eröffnungsbilanz mit Anlagenbuchhaltung) und auch bei der laufenden Bilanzierung.

Zielgruppe

Amtsleitende und Mitarbeitende der Kämmereiämter, Bau- und Liegenschaftsämter, die mit der Erfassung und Bewertung des Vermögens betraut sind.

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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