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Keine StVO-Regel ohne Ausnahme – Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO

Produktnummer
1054-60004
Online
Keine StVO-Regel ohne Ausnahme – Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Die zuständigen Behörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für einzelne Antragsteller Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung erteilen. Die Herausforderung ist, diese „Kann“-Vorschrift richtig anzuwenden. Dabei spielt die Besonderheit des Ermessensgebrauchs eine wesentliche und zentrale Rolle. Bei der Anwendung der Ausnahmeregelungen sind sowohl der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als auch der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Einzelinteressen sind bei Ausnahmeentscheidungen dem Interesse der Allgemeinheit gegenüberzustellen und abzuwägen. Wie man in diesem Rahmen zu einer richtigen Entscheidung kommt, soll in diesem Seminar gezeigt werden. Der neue Wegweiser für Fastnachtsveranstaltungen auf öffentlichen Straßen des Landes Baden-Württemberg wird im Rahmen des Webinars erläutert.

Inhalte

  • Erläuterung der Rechtsgrundlage für Ausnahmegenehmigungen
  • Wer ist zuständig, einschließlich der Frage, wer zu beteiligen ist? 
  • Erlasse und Verordnungen
  • Wie läuft ein Antragsverfahren ab?
  • Welche Fristen sind zu beachten?
  • Ausübung des Ermessens und Ermessensfehler
  • Religionsausübung und Ausnahmegenehmigungen
  • Weitere Beispiele für Ausnahmetatbestände
  • Nebenbestimmungen
  • Gebühren
  • Praxisfälle

Lernziele

  • Einführung sowie Vertiefung vorhandener Kenntnisse 
  • Vermittlung von Rechtskenntnissen
  • Ermessen erkennen und anwenden
  • Erkennen von Problemfeldern und Erarbeitung von Lösungen
  • Erfahrungsaustausch 

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich sowohl an die Beschäftigte der Straßenverkehrsbehörden, wie auch an Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften mit mehr als 5000 Einwohnern, die auf Antrag zur örtlichen Straßenverkehrsbehörde erklärt wurden.

Zusatzinformationen

Bitte halten Sie folgende Gesetzestexte für das Seminar bereit: 

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Gesetz über Zuständigkeiten nach der StVO (SIVOZustG BW)

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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