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Ahndung von Verstößen nach § 111 OWiG – Personalienverweigerung

Produktnummer
1054-50023
Online
Ahndung von Verstößen nach § 111 OWiG – Personalienverweigerung
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Immer häufiger kommen Fälle vor, in denen Personen die Angabe von Personalien verweigern oder falsche Angaben hierzu machen. Dieses Seminar soll Möglichkeiten aufzeigen, unter welchen Voraussetzungen hierfür Geldbußen festgesetzt werden können.

Inhalte

  • Der § 111 OWiG – eine Blankettvorschrift
  • Erläuterung der Tatbestandsvoraussetzungen
  • Verhältnis des § 111 OWiG zu anderen Rechtsnormen (Subsidiaritätsklausel)
  • Weitere Konkurrenzen – die Personalienverweigerung im Lichte der materiellen Tat und prozessualen Tat
  • Verjährung, Schuldform, Geldbuße

Lernziele

Die Teilnehmenden sollen den rechtssicheren Umgang mit der Regelung des § 111 OWiG kennenlernen.

Zielgruppe

Erfahrene Bußgeldsachbearbeiter/-innen, die den rechtssicheren Umgang mit der Regelung des § 111 OWiG kennenlernen möchten

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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