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Die Konzessionierung von Privatkliniken

Produktnummer
1054-20024
Online
Die Konzessionierung von Privatkliniken
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Die Zahl der Privatkliniken nach § 30 GewO nimmt auch angesichts der angekündigten Krankenhausreform zu. Da der Gesetzgeber lediglich Vorgaben dazu macht, in welchen Fällen die Konzession für eine Privatkrankenanstalt zu versagen ist, haben die für die Erteilung der Konzession zuständigen unteren Verwaltungsbehörden in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt selbst einen Prüfkatalog für die Erteilung einer Konzession zu erarbeiten, wobei über den Gesetzestext hinaus der Stand der Technik und infektionsrechtliche Vorgaben eine wichtige Rolle spielen. Daneben sind bau- und umweltrechtliche Vorschriften genauso zu beachten wie das Lebensmittelrecht. Das Seminar soll eine Orientierung zu dieser schwierigen Rechtsmaterie bieten.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen (§ 30 GewO)
  • Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden (Eigenständige Erarbeitung eines Prüfkatalogs für die Konzession, Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt)
  • Prüfkriterien (Stand der Technik, infektionsschutzrechtliche Vorgaben, Bau- und umweltrechtliche Vorschriften, lebensmittelrechtliche Anforderungen)
  • Fragen aus der Praxis

Lernziele

Einführung in die komplexen Voraussetzungen zur Erteilung einer Konzession für eine Privatklinik nach § 30 GewO

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen von unteren Verwaltungsbehörden und Gesundheitsämtern, die für die Konzessionserteilung für Privatkliniken nach § 30 GewO zuständig oder daran beteiligt sind 

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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