Beschäftigte der Ordnungsverwaltung müssen zuweilen vor Gericht als Zeug:innen über ihre Wahrnehmungen in Zusammenhang mit ihren Amtsausübungen aussagen. Dabei werden sie mit Prozessabläufen konfrontiert, die sie nicht kennen und die Ängste auslösen können. Insbesondere wenn die Verhandlung in konfrontativer Weise durch die Prozessbeteiligten ausgetragen wird, kommen Zeug:innen häufig an ihre psychischen Leistungsgrenzen. Hinzu kommen zuweilen Unsicherheiten bei Fragen zu Themen, die möglicherweise das Dienstgeheimnis betreffen.
Die Qualität einer Zeugenaussage steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Professionalität des behördlichen Zeug:innen. Ein Zeuge, der über die Grundlagen und Abläufe vor Gericht informiert ist und der die Rollen und Aufgaben der Prozessbeteiligten einordnen kann, tritt grundsätzlich professioneller auf. Wer über die Grundzüge der Vernehmung vor Gericht informiert ist, wird darüber hinaus im Vorfeld einer Zeugenaussage in der Lage sein, sich im erforderlichen Umfang zielgerichtet vorzubereiten. Sicheres verbales und nonverbales Auftreten rundet eine gute Zeugenaussage ab. Das Seminar vermittelt Grundlagen, hat Trainings- und Übungscharakter und schließt Diskussionen und Fallbeispiele ein.
Das Seminar soll die Teilnehmer:innen befähigen, als Zeugen bei Gericht professionell aufzutreten und dabei insbesondere die Rechte und Pflichten von Zeugen, die Rollenverteilung vor Gericht sowie die Grenzen der Aussagegenehmigung kennenlernen.
Mitarbeiter:innen der Ordnungsverwaltung, die als Zeugen vor Gericht auftreten müssen
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