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Häusliche Gewalt und Stalking – Maßnahmen nach dem PolG

Produktnummer
1054-10014
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Häusliche Gewalt und Stalking – Maßnahmen nach dem PolG
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

In den vergangenen Jahren wurde durch intensive Öffentlichkeitsarbeit immer mehr auf die Thematik der häuslichen Gewalt aufmerksam gemacht. Aufgrund der hohen Dunkelziffer kann man nur erahnen, wie viele Frauen, Männer und Kinder von häuslicher Gewalt betroffen sind. Fakt ist jedoch, dass sich immer mehr Betroffene an Polizei und Beratungszentren wenden, um Schutz und Hilfe zu suchen. Seit Änderung des Polizeigesetzes Baden-Württemberg 2008 wurde die Möglichkeit geschaffen, Wohnungsverweise sowie Aufenthalts-, Rückkehr-, Annäherungsverbote zum Schutz der von Gewalt betroffenen Menschen zu verfügen.

Inhalte

  • Rechtswege: Zivilverfahren, Strafverfahren, öffentlich-rechtliches Verfahren
  • Zuständigkeiten, Datenschutz
  • Die Ermächtigungsgrundlage: § 30a PolG
  • Gefährderansprache
  • Besonderheit: Die Beratungsverpflichtung und der Antrag bei Familiengericht
  • Besonderheiten: Häusliche Gewalt im Zusammenhang mit Minderjährigen, Flüchtlingsunterkunft, in der Pflege, gegenseitige Gewalt
  • Aufbau einer Verfügung, Beratung der Geschädigten nach einer Verfügung

Lernziele

  • Was bezeichnet man als „häusliche Gewalt“? 
  • Wann ist die Polizeibehörde zuständig? 
  • Welche Maßnahmen sollte die Polizeibehörde für einen vollumfänglichen Schutz der Betroffenen begleitend einleiten? 
  • Problem Datenschutz? 
  • Was passiert bei minderjährigen Störern oder Opfern? 
  • Welche Möglichkeiten haben die Betroffenen über den § 30 Polizeigesetz hinaus?

Zielgruppe

Beschäftigte des Ordnungsamtes und der Ortspolizeibehörde

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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