– Freiwillige Versicherung, Entgeltumwandlung / Altersvermögensgesetz
– Unter Berücksichtigung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
Die betriebliche Altersvorsorge ist heute ein wichtiges Standbein für die spätere Absicherung des Lebensstandards im Alter. Durch den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung (TV-EUmw/VKA) haben die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes die Möglichkeit einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge unter Ausnutzung von steuerlichen Anreizen geschaffen.
Das Seminar soll einen Überblick über die Möglichkeiten der zusätzlichen privaten Altersversorgung im Rahmen Entgeltumwandlung und der freiwilligen Versicherung im Bereich der Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes geben sowie die daraus resultierenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen erläutern. Auch auf die Auswirkungen der Entgeltumwandlung auf die Pflichtversicherung bei den Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes wird hingewiesen.
Des Weiteren wird anhand von Beispielen auf die steuer- und sozialversicherungspflichtigen Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer/-innen eingegangen.
Führungskräfte und Mitarbeiter/-innen von Personalverwaltungen im öffentlichen Dienst, die mit der Zusatzversorgung fachlich befasst sind sowie interessierte Personalratsmitglieder.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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