Deutschland hat die Umsetzungsfrist der EU-Entgelttransparenzrichtlinie am 7. Juni 2026 verstreichen lassen, ein Gesetz ist nicht vor Jahresende 2026 zu erwarten. Für den öffentlichen Dienst ist das aber nicht unbedingt ein Aufschub. Unter bestimmten Umständen können sich bei hinreichend konkreten Vorgaben Beschäftigte gegenüber öffentlichen Arbeitgebern unmittelbar auf zentrale Bestimmungen der Richtlinie berufen, auch wenn und solange es noch kein deutsches Umsetzungsgesetz gibt.
Das betrifft Kommunen, Landratsämter, Landesbehörden und andere öffentliche Einrichtungen – auch soweit sie privatrechtlich organisiert sind – in Baden-Württemberg unmittelbar.
Die Teilnehmenden erhalten einen fundierten Überblick über die aktuelle Rechtslage, die wesentlichen Inhalte der EU-Entgelttransparenzrichtlinie sowie den aktuellen Stand der Umsetzung in Deutschland. Sie können die aktuelle Übergangslage einordnen und organisatorische Vorbereitungen treffen, ohne noch offene Vorgaben des deutschen Gesetzgebers vorwegzunehmen.
Leiter/-innen von Personalämtern und Personalabteilungen, Personalreferent/-innen, Personalsachbearbeiter/-innen, Personalentwickler/-innen, Personalratsmitglieder, Beauftragte für Chancengleichheit sowie weitere Beschäftigte, die mit Personal- und Vergütungsfragen befasst sind
Zum Zeitpunkt der Durchführung kann die nationale Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie noch nicht abgeschlossen sein. Das Webinar vermittelt daher den aktuellen Rechtsstand sowie die absehbaren Anforderungen auf Grundlage der europäischen Vorgaben und der bislang bekannten Umsetzungsschritte.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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