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Kurzzeitige Freistellung und Sonderbeurlaubung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Produktnummer
1052-60018
Online
Kurzzeitige Freistellung und Sonderbeurlaubung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Personalwesen

Feuerwehreinsätze, Gerichtstermine, ärztliche Behandlungen: Unter welchen Voraussetzungen und für welche Dauer haben Beschäftigte des öffentlichen Dienstes Anspruch auf kurzzeitige Arbeitsbefreiung? In welchen Fällen ist Beamten Sonderurlaub zu bewilligen? 

Das Webinar verschafft den Teilnehmenden einen Überblick über die praxisrelevantesten Anlässe, zu welchen Beamte und (tarifbeschäftigte) Arbeitnehmende kurzfristig vom Dienst freizustellen sind. Aufgezeigt wird mithin, unter welchen Umständen eine Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts oder unter Verzicht auf die Entgeltfortzahlung erfolgen kann.

Inhalte

  • Kurzzeitige (un)bezahlte Arbeitsbefreiung von Tarifbeschäftigten (z.B. § 29 TVöD-VKA/TV-L)
  • Kurzzeitige Sonderbeurlaubung von Beamten
  • Überblick zu spezialgesetzlichen Arbeitsbefreiungstatbeständen (z.B. § 15 FwG-BW)

Lernziele

Souveränität im Umgang mit kurzfristigen Freistellungsgesuchen von Arbeitnehmenden bzw. Sonderurlaubsanträgen von Beamten.

Zielgruppe

Insbesondere Mitarbeitende von Haupt- und Personalämtern bzw. Mitarbeitende aus der Personalabteilung oder dem Fachbereich Personal, Führungskräfte sowie Personalverantwortliche aus dem öffentlichen Dienst

Zusatzinformationen

Sofern bestimmte Fragestellungen im Rahmen der Veranstaltung erörtert werden sollen, werden die Teilnehmenden gebeten, diese vorab mitzuteilen. Bitte senden Sie Ihre Fragen (anonymisiert) bis zwei Wochen vor der Veranstaltung an Frau Jasminka Cvijic bei der Württ. VWA.

Bitte wählen Sie sich mit Mikrofon ein und aktivieren Ihre Kamera im Webinarraum. So können Sie sich aktiv austauschen und nehmen den größtmöglichen Gewinn von der Veranstaltung mit.

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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