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Die Einigungsstelle nach dem LPVG

Produktnummer
1052-40019
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Die Einigungsstelle nach dem LPVG
Personalwesen

Wenn zwischen Dienststelle und Personalvertretung im vorgesehenen Verfahren keine Einigung erfolgt, so kann, soweit uneingeschränkte oder eingeschränkte Mitbestimmungsrechte betroffen sind, jede Seite die Einigungsstelle anrufen. 

Wie die Einigungsstelle „angerufen“ wird, wie sie sich zusammensetzt und arbeitet und wie bzw. mit welcher Wirkung Ergebnisse in Einigungsstellen herbeigeführt werden, hat für Personalverantwortliche und Personalratsmitglieder entscheidende Bedeutung. Denn selbst wenn die Einigungsstelle nur selten tätig wird oder werden muss, so zeigt sich an dieser einerseits die Stärke der Mitbestimmungsrechte – andererseits sollten die Beteiligten auch keine „Angst“ vor dem Einigungsstellenverfahren haben (müssen).

Inhalte

  • Einführung in das Einigungsstellenverfahren nach §§ 78, 79 LPVG 
  • Zuständigkeit der Einigungsstelle
  • Anrufung und Zusammensetzung
  • Verfahrensablauf: Verhandlung, Beratung und Entscheidung
  • Ergebnisse der Einigungsstelle: Spruch und Empfehlung
  • Kosten und Kostentragung

Lernziele

Sie lernen, in welchen Fällen und auf welchen Wegen die Einigungsstelle tätig wird. Die Zusammensetzung der Einigungsstelle und Abläufe des Einigungsstellenverfahrens sind bekannt und Sie wissen, wie die Einigungsstelle zu Ergebnissen kommen kann.

Sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch mögliche Verhandlungsmethoden, entstehende Kosten und die Kostentragung werden besprochen und durch Praxiserfahrungen erläutert. Schließlich wissen Sie auch, wie das Ergebnis der Einigungsstelle anzuwenden ist und ggf. rechtlich überprüft werden kann.

Zielgruppe

Teilnehmen können sowohl neue als auch erfahrene Personalverantwortliche und Personalratsmitglieder, die sich mit der Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten befassen und für die das Einigungsstellenverfahren daher immer relevant sein oder werden kann.

Zusatzinformationen

Sie haben die Möglichkeit konkrete Probleme oder Fragen, die in der Veranstaltung berücksichtigt werden sollen, vorab einzureichen. Schildern Sie dazu kurz den Sachverhalt und Ihre Fragen. Bitte senden Sie diese Darstellungen anonymisiert bis zwei Wochen vor der Veranstaltung an Frau Jasminka Cvijic bei der Württ. VWA.

Bitte wählen Sie sich mit Mikrofon ein und aktivieren Ihre Kamera im Webinarraum. So können Sie sich aktiv austauschen und nehmen den größtmöglichen Gewinn von der Veranstaltung mit.

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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