Personalratsmitglieder sind in verschiedener Hinsicht gefordert: einerseits sind sie oft Ansprechpartner/-innen ihrer Kolleginnen und Kollegen bei arbeitsrechtlichen Fragen aller Art. Andererseits wirken sie in der Dienststelle bei vielen Entscheidungen in sozialen und personellen Angelegenheiten auf unterschiedliche Weise mit. Für beides benötigen die Personalratsmitglieder sowohl Kenntnisse des Landespersonalvertretungsrechts in Baden-Württemberg, das die Verfahrensabläufe und Beteiligungsrechte des Personalrats regelt, als auch das Wissen über die Wirkungsweise von arbeitsgesetzlichen, arbeitsvertraglichen und tariflichen Regelungen. In dieser Veranstaltung wird das Grundlagenwissen auf den genannten Gebieten vermittelt.
Die Teilnehmer/-innen kennen die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen in Baden-Württemberg und können diese effektiv wahrnehmen. Sie kennen außerdem die wichtigsten Rechte und Pflichten, die sich für Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgeber aus den Gesetzen, Arbeitsverträgen und Tarifverträgen ergeben und wissen, bei welchen Fragen sie beratend unterstützen können und bei welchen Fragen sie als Personalräte mitzuwirken haben. Praxisprobleme werden gemeinsam erörtert und Lösungsmöglichkeiten entwickelt.
Die Veranstaltung wendet sich an neu gewählte Personalrats- und Ersatzmitglieder sowie an solche, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen.
Die Teilnehmer/-innen werden gebeten, einen Text des Landespersonalvertretungsrechts Baden-Württemberg (LPVG) und eine arbeitsrechtliche Textsammlung (z. B. dtv) für die Veranstaltung bereit zu legen.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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