Das Landespersonalvertretungsrecht Baden-Württemberg (LPVG) regelt die Art und Weise der Mitwirkung der Arbeitnehmervertretungen (Personalvertretungen) in den Dienststellen. Damit Personalratsmitglieder ihrer Aufgabe auch im Sinne der Belegschaft gerecht werden können, ist die Kenntnis der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten unerlässlich. Zur effektiven Wahrnehmung der Rechte werden darüber hinaus Kenntnisse der Strukturen und Verfahrensabläufe benötigt, die eine Ausübung der Beteiligungsrechte erst ermöglicht.
Die Veranstaltung eröffnet darüber hinaus die Möglichkeit, Fragen und Probleme aus dem Alltag der Personalratsarbeit zu erörtern.
Die Teilnehmer/-innen kennen die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen in Baden-Württemberg und können diese effektiv wahrnehmen. Praxisprobleme können gemeinsam erörtert und Lösungsmöglichkeiten entwickelt werden.
Die Veranstaltung wendet sich an neu gewählte Personalrats- und Ersatzmitglieder sowie an solche, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen.
(Früherer Titel der Veranstaltung: „Basiswissen im Landespersonalvertretungsrecht Baden-Württemberg – Für Personalratsmitglieder“)
Die Teilnehmer/-innen werden gebeten, einen Text des Landespersonalvertretungsrechts Baden-Württemberg (LPVG) für die Veranstaltung bereit zu legen.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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