Das allgemeine Datenschutzrecht (z. B. in Form der Europäischen Datenschutzgrundverordnung und des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg) benennt die von den einzelnen öffentlichen Stellen zu ergreifenden technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen lediglich in abstrakter Form. Für den Einsatz eines jeden elektronischen Verfahrens, mit dem personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen, sind diese zu konkretisieren.
Das Seminar zeigt auf, wie, ausgehend von den allgemeinen gesetzlichen Zielen, die im Einzelfall notwendigen Maßnahmen bestimmt werden können.
Sie lernen die betreffenden Vorschriften des technischen und organisatorischen Datenschutz des Landesdatenschutzgesetzes kennen und erhalten Hinweise wie diese Vorschriften in verschiedenen beispielhaften Situationen angewandt werden können.
Mitarbeitende, die zum behördlichen Datenschutzbeauftragten nach § 10 LDSG ernannt sind oder werden sollen.
Grundlagenkenntnisse des Landesdatenschutzgesetzes werden vorausgesetzt!
Grundlagenkenntnisse des Landesdatenschutzgesetzes werden vorausgesetzt!
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