Die EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen verpflichtet öffentliche Auftraggeber und Vergabestellen zur Annahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen. Und im fiskalischen Bereich verpflichtet das Wachstumschancengesetz ab dem 01.01.2025 zur elektronischen Rechnungsstellung an Unternehmen.

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