Mit dem neuen GEG 2024 wurde festgelegt, dass nun erneuerbare Energien sowie Effizienzmaßnahmen in Gebäuden im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen.
In Verbindung mit der neuen EU-Richtlinie zur Gebäudeenergieeffizienz heißt dies:
– Einführung des EH55-Standards hinsichtlich der Primärenergieanforderung im ersten und des Null-Emissions-Standards im weiteren Schritt bei Neubauten,
– erweiterte Anrechnung von PV-Strom,
– Verpflichtung zu Erneuerbaren Energien bei Wärmeerzeugern (65%-EE-Regel),
– Reduktion der Treibhausgas-Emissionen,
– Mieterschutz,
– Nachweisverfahren,
– Unternehmererklärungen,
– Beratungspflicht,
– Verknüpfung mit der Wärmeplanung,
– Fortführung der Fördersystematik,
um nur einige Neuerungen zu nennen.
Die Kernänderung des GEG 2024, neue Heizungen zukünftig mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, wurde bereits 2021 vereinbart und dann nochmals 2022 nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine sowie 2023 bekräftigt. Dafür stehen zahlreiche Möglichkeiten – Wärmepumpen, Solarenergie, Biomasse, grüner Wasserstoff und Wärmenetze – zur Verfügung. Das Ziel des klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2045 wird auch dadurch unterstrichen, dass der Einsatz fossiler Brennstoffe in Heizkessel ab 2045 nicht mehr zulässig ist.
Gebäudeenergiegesetz GEG 2024
• Anforderungen des GEG mit Kommentaren von Profis für Profis
• Änderungen im GEG und Fortführung in den Novellen GEG 2023/24
• das Niedrigstenergiegebäude als Anforderungsniveau – Verschärfung ab 2023/25
• Abgrenzung von Wohn- zu Nichtwohngebäuden und Umgang mit gemischt genutzten Gebäuden
• Änderungen bei Primärenergiefaktoren
• Besonderheiten im Gebäudebestand
• neue Anforderungen für Ausbau und Erweiterungen
• Nutzungspflicht für erneuerbare Energien und Berücksichtigung Strom aus erneuerbaren Energien
• die neue 65%-Erneuerbare-Energien Anforderung – Erfüllungsoptionen und Nachweisführung
• Berücksichtigung von Gebäude- und Wärmenetzen
• Verknüpfung mit der Wärmeplanung – wann greift was?
• Einführung obligatorischer Energieberatungen
• Übergangsfristen und Sonderregelung bei WEG, Etagenheizungen, Hallen
• Änderungen bei Bußgeldvorschriften, im Vollzug und für Schornsteinfeger
• Ausblick auf die zukünftige GEG Novelle
• Ausblick auf die begleitenden Bundesförderprogramme
• Fragerunde
Im Seminar erfahren Sie, was der aktuelle Stand ist und wir können Ihre konkreten Fragen zu anstehenden Projekten besprechen.
VWA Karlsruhe
– 4 anerkannte AKBW-Fortbildungspunkte für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für alle Fachrichtungen,
– 4 anerkannte dena-Punkte
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