Baurechtliche Grundlagen
• vorbeugender Brandschutz nach der LBO 2025
• Brandverhütungsschau/baulicher Brandschutz
• Anforderungen aus der VwV-Brandverhütungsschau
• Schutzziele des vorbeugenden baulichen Brandschutzes
• Kompensation von Brandschutzmängeln
• Konkrete Gefahr – Maßstab für nachträgliche Anforderungen
• Formelle Aspekte: Verfügung, Kontrolle
• Aufgabe und Rolle der Brandschutzdienststelle
Beispiele
• Kindertagesstätten
• Schulen
• Pflegeheime
• Verwaltungsgebäude
• Versammlungsstätten
Wichtig
• Die Teilnehmer:innen werden gebeten, die einschlägigen Gesetzestexte LBO/ LBOAVO mitzubringen.
• Es ist möglich und erwünscht, dass die Teilnehmer:innen Fallbeispiele aus ihrer Arbeit mitbringen. Diese können dann in der zweiten Hälfte des Seminars besprochen werden.
Die Durchführung der Brandverhütungsschau ist eine unverzichtbare Aufgabe der unteren Baurechtsbehörde. Sie ist daher in allen Gebäuden durchzuführen, die wegen ihrer baulichen Beschaffenheit oder Nutzung in erhöhtem Maße brandgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Zahl von Personen gefährdet werden kann.
Vor dem Hintergrund der VwV Brandverhütungsschau wird aufgezeigt, welche Gebäude in welchen Zeitabständen brandverhütungsschaupflichtig sind.
Der Ablauf einer Brandverhütungsschau mit den Phasen Vorbereitung, Durchführung, Verfügung und Kontrolle wird anhand praktischer Beispiele detailliert erläutert.
Einen Schwerpunkt des Seminars bildet das richtige Maß nachträglicher Anforderungen an bestandsgeschützte Gebäude.
Dazu werden die hierfür relevanten grundlegenden Schutzziele des vorbeugenden Brandschutzes sowie der Begriff der konkreten Gefahr erläutert.
Darüber hinaus wird die Thematik der Kompensation von brandschutzbezogenen Mängeln in einem Gebäude durch bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen diskutiert.
Darüber hinaus wird die Rolle und die Verantwortung der verschiedenen Akteure (Bauherr, Sachverständige, Baurechtsbehörde, Brandschutzdienststelle) im Rahmen der Brandverhütungsschau beleuchtet. Diesbezüglich kommt insbesondere der richtigen Zusammenarbeit von Baurechtsbehörde und Brandschutzdienststelle bzw. Kreisbrandmeister eine wichtige Rolle zu.
Alle an Brandverhütungsschauen Beteiligte oder von Brandverhütungsschauen Betroffene – wie Eigentümer, Architekten, Fachplaner, Sachverständige, Baurechtsbehörden und Brandschutzdienststellen.
VWA Karlsruhe
8 anerkannte AKBW-Fortbildungspunkte für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtung Architektur
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden in Karlsruhe e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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