Das Seminar ist folgendermaßen aufgeteilt.
Teil 1 am 16.4.2026, vormittags online
Teil 2 am 23.4.2026, vormittags online
jeweils 9:00 – 13:00 Uhr.
Das Seminar kann nur insgesamt mit allen zwei Teilen gebucht werden!
Zunächst werden die Regelungen des § 5 LBO – unter Berücksichtigung planungsrechtlicher Regelung – zum grundsätzlichen Erfordernis von Abstandsflächen, zur Lage dieser, zum Überdeckungsverbot sowie zur Ermittlung der Wandhöhe und zu der daraus folgenden Abstandsflächentiefe erläutert.
Anschließend werden die in § 6 LBO enthaltenen Regelungen zur abstandsflächenrechtlichen Privilegierung – so z.B. für Garagen oder Gebäude ohne Aufenthaltsräume – dargestellt und wiederum anhand von Zeichnungen und praktischen Beispielen vertieft.
Dabei wird auch die jeweils relevante ständige Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg aufgezeigt.
Darüber hinaus werden die unterschiedlichen Möglichkeiten der Zulassung von Abweichungen oder Befreiungen von den erforderlichen Abstandsflächen erläutert.
Ziel des Seminars ist, Ihnen einen vollständigen Überblick über die abstandsflächenbezogenen Regelungen der Landesbauordnung zu geben. Dabei werden die einzelnen Detailregelungen dargestellt und anhand zahlreicher Zeichnungen und praxisrelevanter Beispiele erläutert. Ergänzend wird in relevanten Bereichen auf die maßgebliche Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hingewiesen.
Besondere Aufmerksamkeit kommt den aktuellen Änderungen durch die LBO-Reform 2025 zu. Dies sind natürlich vor allem die abstandsflächenneutrale Aufstockung um zwei Geschosse, Privilegierungen zu Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf und an Gebäuden sowie Änderungen für privilegiere Grenzgaragen.
Menschen, die in das Thema Abstandsflächenrecht einsteigen wollen bzw. die immer mal wieder Berührungspunkte mit diesen Fragestellungen hatten, sich nun aber ein grundlegendes Fundament aneignen wollen. Dies sind neue Mitarbeitende in Baurechtsbehörden, bei Gemeinden ohne Baurechtszuständigkeit Tätige, aber auch Architekten, Lageplanersteller und Rechtsanwälte.
VWA Karlsruhe
10 anerkannte AKBW-Fortbildungspunkte für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtungen Architektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden in Karlsruhe e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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