Zunächst werden die Regelungen des § 5 LBO – unter Berücksichtigung planungsrechtlicher Regelung – zum grundsätzlichen Erfordernis von Abstandsflächen, zur Lage dieser, zum Überdeckungsverbot sowie zur Ermittlung der Wandhöhe und zu der daraus folgenden Abstandsflächentiefe erläutert.
Anschließend werden die in § 6 LBO enthaltenen Regelungen zur abstandsflächenrechtlichen Privilegierung – so z.B. für Garagen oder Gebäude ohne Aufenthaltsräume – dargestellt und wiederum anhand von Zeichnungen und praktischen Beispielen vertieft.
Auch werden die unterschiedlichen Möglichkeiten der Zulassung von Abweichungen oder Befreiungen von den erforderlichen Abstandsflächen erläutert.
Ziel des Seminars ist, Ihnen einen vollständigen Überblick über die abstandsflächenbezogenen Regelungen der Landesbauordnung zu geben. Dabei werden die einzelnen Detailregelungen dargestellt und anhand zahlreicher Zeichnungen und praxisrelevanter Beispiele erläutert. Ergänzend wird in relevanten Bereichen auf die maßgebliche Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hingewiesen.
Besondere Aufmerksamkeit kommt den aktuellen Änderungen abstandsflächenbezogener Regelungen in der Landesbauordnung zu.
Dies ist natürlich vor allem die abstandsflächenneutrale Aufstockung um zwei Geschosse, Klarstellungen zu Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf und an Gebäuden sowie abstandsflächenbezogene Erleichterungen für die Errichtung von Mobilfunkanlagen.
Auch die in der LBO-Novelle 2019 enthaltenen Änderungen im Abstandsflächenrecht wie etwa der Faktor von 0,2 für Urbane Gebiete sowie der in § 7 Abs. 2 Nr. 5 LBOAVO neu geregelte Zusammenhang zwischen Abweichungen bezüglich der Tiefe der Abstandsflächen und der Brandwand-Anforderung werden vorgestellt und erörtert.
Menschen, die in das Thema Abstandsflächenrecht einsteigen wollen bzw. die immer mal wieder Berührungspunkte mit diesen Fragestellungen hatten, sich nun aber ein grundlegendes Fundament aneignen wollen. Dies sind insbesondere bei Gemeinden ohne Baurechtszuständigkeit Tätige, aber auch Architekten, Lageplanersteller und Rechtsanwälte.
VWA Karlsruhe
10 anerkannte AKBW-Fortbildungspunkte für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtungen Architektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden in Karlsruhe e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V.
Wolframstraße 32, 70191 Stuttgart
Postfach 10 54 53, 70047 Stuttgart
+49 (0)711 21041-0
info@w-vwa.de