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Neue rechtliche Spielräume der Videoüberwachung in Baden-Württemberg – Rechtssichere Anwendung nach Änderung des § 18 LDSG
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Neue rechtliche Spielräume der Videoüberwachung in Baden-Württemberg – Rechtssichere Anwendung nach Änderung des § 18 LDSG

Produktnummer
2026-54060F
Hybrid
NEU
Termin
25.02.2026
09:15–16:45 Uhr
Ort
Haus der Akademien
Eisenbahnstr.56
79098
Freiburg
Gebühren
280,00 EUR
Dozierende
Jan-Philipp Faehrmann

Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum unterliegt in Baden-Württemberg neuen rechtlichen Rahmenbedingungen. Mit der Änderung des § 18 des Landesdatenschutzgesetzes wurden die Einsatzmöglichkeiten erweitert, Speicherfristen angepasst und erstmals auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen. Für Behörden ergeben sich daraus neue Handlungsspielräume, aber auch erhöhte Anforderungen an die rechtssichere Umsetzung.
Das Seminar stellt die aktuellen gesetzlichen Neuerungen strukturiert dar und ordnet sie verfassungsrechtlich ein. Sie erhalten einen Überblick über zulässige Anwendungsbereiche, rechtliche Grenzen und Pflichten der Behörden sowie über die besonderen Anforderungen beim Einsatz von Videoüberwachung gegenüber Bürger*innen und Beschäftigten. Ergänzend wird ein Einblick in die KI-Verordnung gegeben, soweit diese beim Einsatz von Gesichtserkennungssoftware relevant ist.
So gewinnen Sie Sicherheit bei Planung, Einsatz und Bewertung von Videoüberwachungsmaßnahmen im behördlichen Kontext.

Inhalte

Verfassungsrechtliche Voraussetzungen und Grenzen der Videoüberwachung
Videoüberwachung als verfassungsrechtlicher Eingriff
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Eingriff
Bürger*innen und die Behörde
Videoüberwachung in Baden-Württemberg
Beobachtung, Drohnen
Öffentliche Einrichtungen, öffentlich zugängliche Räume und schützenswürdige Objekte
Hausrecht
Aufgabenerfüllung
Einschränkungen durch Erforderlichkeit und schutzwürdige Interessen der Betroffenen
Keine Zustimmung
Speicherung
Hinweispflichten
Löschungspflicht (verlängert)
Arbeitnehmer und die Behörde
Der Konflikt
Keine permanente Überwachung des Arbeitsplatzes
Überwachung der Arbeitnehmer im sonstigen Bereich
Verhältnismäßigkeit
Personalvertretung

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie für den Regierungsbezirk Freiburg e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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