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LIVE-WEBINAR: Häusliche Gewalt und Stalking – Maßnahmen nach dem PolG
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

LIVE-WEBINAR: Häusliche Gewalt und Stalking – Maßnahmen nach dem PolG

Produktnummer
2026-2319SD
Online
Termin
19.03.2026
09:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Ort
VWA digital
Digital
Gebühren
282,00 EUR
Dozentin
Valerie
Colley
Sachgebietsleitung für Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsmaßnahmen im Amt für öffentliche Ordnung, Landeshauptstadt Stuttgart

In den vergangenen Jahren wurde durch intensive Öffentlichkeitsarbeit immer mehr auf die Thematik der häuslichen Gewalt aufmerksam gemacht. Aufgrund der hohen Dunkelziffer kann man nur erahnen, wie viele Frauen, Männer und Kinder von häuslicher Gewalt betroffen sind. Fakt ist jedoch, dass sich immer mehr Betroffene an Polizei und Beratungszentren wenden, um Schutz und Hilfe zu suchen. Seit Änderung des Polizeigesetzes Baden-Württemberg 2008 wurde die Möglichkeit geschaffen, Wohnungsverweise sowie Aufenthalts-, Rückkehr-, Annäherungsverbote zum Schutz der von Gewalt betroffenen Menschen zu verfügen.

Inhalte

  • Einführung
    • Was ist häusliche Gewalt und Stalking? Welcher Personenkreis wird umfasst?
    • Gliederung der Rechtswege: Zivilverfahren nach Gewaltschutzgesetz, Strafverfahren, Öffentlich-rechtliches Verfahren
    • Zuständigkeit nach PolG
  • Häusliche Gewalt und § 30 III, IV PolG: Wohnungsverweis, Rückkehrverbot, Annäherungsverbot
    • Kenntniserlangung über die häusliche Gewalt
    • Aufbau der Ermächtigungsgrundlage
    • Durchprüfung der Tatbestandsvoraussetzungen: Liegt eine häusliche Gemeinschaft vor? Liegt eine konkrete gegenwärtige Gefahr vor?
    • Fristen
    • Verlängerungsmöglichkeit bei Antrag nach GewSchG nach § 30 IV PolG
  • Häusliche Gewalt: Besonderheiten
    • Minderjährige Störer
    • Häusliche Gewalt in der Flüchtlingsunterkunft
    • Häusliche Gewalt in der Pflege
    • Gegenseitige Gewalt
  • Stalking, §§ 1,3 PolG
    • Voraussetzung für die Nachstellung.
    • Wann werden Maßnahmen ergriffen?
    • Prinzip des mildesten Mittels: Die Gefährderansprache § 29 PolG
  • Aufbau einer Verfügung
    • Tenor
    • Gründe
    • Rechtsbehelfe
    • Gebühren
    • Zusatz: Zustellung der Verfügung: Empfangsbekenntnis
  • Was passiert nach der Verfügung?
    • Am Beispiel der Stadt Stuttgart
    • Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
    • Zusammenarbeit mit weiteren halbstaatlichen und staatlichen Interventionsstellen: Problem Datenschutz
    • Zusammenarbeit mit dem Sozialamt, bzgl. Flüchtlingen oder Betroffenen, welche sich in Pflege befinden
  •  Rechtliche Entwicklungen im Themenkomplex Häusliche Gewalt

Lernziele

  • Was bezeichnet man als „häusliche Gewalt“? 
  • Wann ist die Polizeibehörde zuständig? 
  • Welche Maßnahmen sollte die Polizeibehörde für einen vollumfänglichen Schutz der Betroffenen begleitend einleiten? 
  • Problem Datenschutz? 
  • Was passiert bei minderjährigen Störern oder Opfern? 
  • Welche Möglichkeiten haben die Betroffenen über den § 30 Polizeigesetz hinaus?

Zielgruppe

Beschäftigte des Ordnungsamtes und der Ortspolizeibehörde

Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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