In den vergangenen Jahren wurde durch intensive Öffentlichkeitsarbeit immer mehr auf die Thematik der häuslichen Gewalt aufmerksam gemacht. Aufgrund der hohen Dunkelziffer kann man nur erahnen, wie viele Frauen, Männer und Kinder von häuslicher Gewalt betroffen sind. Fakt ist jedoch, dass sich immer mehr Betroffene an Polizei und Beratungszentren wenden, um Schutz und Hilfe zu suchen. Seit Änderung des Polizeigesetzes Baden-Württemberg 2008 wurde die Möglichkeit geschaffen, Wohnungsverweise sowie Aufenthalts-, Rückkehr-, Annäherungsverbote zum Schutz der von Gewalt betroffenen Menschen zu verfügen.
Beschäftigte des Ordnungsamtes und der Ortspolizeibehörde
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