Immer häufiger kommen Fälle vor, in denen Personen die Angabe von Personalien verweigern oder falsche Angaben hierzu machen. Dieses Seminar soll Möglichkeiten aufzeigen, unter welchen Voraussetzungen hierfür Geldbußen festgesetzt werden können.
Die Teilnehmenden sollen den rechtssicheren Umgang mit der Regelung des § 111 OWiG kennenlernen.
Erfahrene Bußgeldsachbearbeiter/-innen, die den rechtssicheren Umgang mit der Regelung des § 111 OWiG kennenlernen möchten
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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