Das Landesreisekostenrecht Baden-Württemberg wurde zum 01.01.2022 novelliert. Mit der Neufassung wurden wesentliche Punkte geändert. Dadurch soll der gesamte Prozess der verwaltungsmäßigen Abwicklung von Dienstreisen vereinfacht werden. Von der Beantragung der Reise über die Genehmigung durch Vorgesetzte bis hin zur Abrechnung und Bearbeitung des Erstattungsantrags wird der Prozess für alle Beteiligten spürbar erleichtert.
Durch die Regelungen des Landesreisekostengesetzes sollen die durch eine Dienstreise oder durch einen Dienstgang entstandenen Mehraufwendungen des Dienstreisenden abgegolten werden.
Sie erhalten eine anschauliche Vermittlung der Rechtsgrundlagen, um eine korrekte Reisekostenabrechnung erstellen zu können.
Ebenso wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, Fragen aus der Praxis gemeinsam mit dem Dozenten zu erörtern.
Die Veranstaltung richtet sich an Sachbearbeiter/-innen, die Abrechnungen nach dem Landesreisekostengesetz Baden-Württemberg (LRKG BW) vornehmen, sowie Interessierte, die sich über die seit 01.01.2022 geltenden Regelungen informieren möchten.
Diese Veranstaltung ist übrigens ein Baustein in folgender von der Württ. VWA angebotenen Qualifizierungsreihe. Bei Interesse finden Sie Details auf unserer Homepage unter diesem Link:
Die Veranstaltung können Sie selbstverständlich auch besuchen, wenn Sie nicht an der Qualifizierungsreihe teilnehmen möchten.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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