Wesentliche Elemente des „Bauplanungsrechts“ sind die Vorschriften über die Bauleitplanung und die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben.
Das Recht der Bauleitplanung betrifft insbesondere die Regelungen in welchen Verfahren und mit welchem Inhalt Flächennutzungspläne, Bebauungspläne und sonstige städtebauliche Satzungen unter Berücksichtigung städtebaulicher Belange sowie fachrechtlicher Maßgaben aufgestellt werden. Dabei ist den sich stetig wandelnden Anforderungen an den Städtebau Rechnung zu tragen. Gegenwärtig bewegt sich die Planung im Spannungsfeld der Notwendigkeit die Flächeninanspruchnahme durch Innenentwicklung zu reduzieren und dem vielerorts akuten Wohnbauflächenbedarf sowie der Flächenbedarfe für die Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen, die auch die Ausweisung neuer Flächen erfordert.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften wurden die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung grundsätzlich neu geregelt und auf eine Veröffentlichung im Internet umgestellt.
In dem Seminar Bauplanungsrecht I soll ein grundlegendes Verständnis für städtebauliche Belange und die Bauleitplanung als kommunale Pflichtaufgabe vermittelt werden.
In dem als zweiten Teil angebotenen Seminar Bauplanungsrecht II werden die Vorschriften über die Zulässigkeit von Vorhaben thematisiert. Die Regelungen der baulichen und sonstigen Nutzung von Grundstücken in den §§ 29 ff des Baugesetzbuchs bilden die Grundlage für die Beurteilung, ob ein Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist.
In beiden Seminaren werden sowohl dauerhaft als auch befristet im Baugesetzbuch eingeführte Instrumente sowie Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung erläutert, mit denen die Schaffung von Wohnraum und Anlagen zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen weiter erleichtert werden soll.
Das Einführungsseminar Bauplanungsrecht I will den in der Bauleitplanung Tätigen sowie den mit dem baurechtlichen Vollzug befassten technischen und nichttechnischen Verwaltungsbediensteten, ebenso wie freien Planern, die erforderlichen Grundlagen vermitteln. Es wendet sich besonders an diejenigen, die neu in dieser Materie tätig sind bzw. sich auf eine derartige Tätigkeit vorbereiten wollen.
Dieses Seminar ist zur Zertifizierung bei der Architektenkammer Baden-Württemberg eingereicht.
Fachspezifisches Modul der Qualifizierungsoffensive „Neu- und Quereinsteiger in die Kommunalverwaltung!“
Die Qualifizierungsoffensive der Württ. VWA richtet sich an Neu- oder Quereinsteiger:innen in der öffentlichen Verwaltung ohne Verwaltungsausbildung.
Fordern Sie gerne die Broschüre zur Qualifizierungsoffensive an.
Diese Veranstaltung wird im HYBRID-Format durchgeführt. Sie entscheiden, ob Sie ONLINE oder in PRÄSENZ teilnehmen.
Technische Voraussetzungen zur Online-Teilnahme:
Wichtige Informationen für Ihre Online-Teilnahme:
Personalisierte Zugangsdaten = Einzelzugang
Mikrofon/Kamera
Check-In-Zeit
IT-Hotline 0711 21041-9999
Vorab-Download von Unterlagen
Teilnahmebestätigung
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V.
Wolframstraße 32, 70191 Stuttgart
Postfach 10 54 53, 70047 Stuttgart
+49 (0)711 21041-0
info@w-vwa.de