In der Regel endet das Vergabeverfahren mit einem Zuschlag. Im Vergabeverfahren können allerdings Gründe auftreten, die dazu führen, dass der Auftraggeber den Zuschlag nicht erteilen kann oder will. In diesem Fall kommt eine Aufhebung oder Beendigung des Vergabeverfahrens in Betracht. Gerade in Krisenzeiten (Corona, Ukrainekrieg, Lieferkettenengpässe) kommt es häufiger als bisher zu entsprechenden Situationen.
Auftraggeber müssen die Aufhebungsgründe und die dazu ergangene Rechtsprechung kennen, um entscheiden zu können, ob und wie sie das Verfahren rechtssicher aufheben oder beenden und unter welchen Voraussetzungen sie Schadensersatzpflichten vermeiden können.
– Unterschied zwischen rechtmäßiger Aufhebung und rechtswidriger (aber unter Umständen wirksamer) Beendigung
– Die Aufhebungsgründe im Einzelnen (mit zahlreichen Fallbeispielen)
– Verfahrensschritte: Interne Aufhebung externe Information der Bieter oder Bewerber
– Rechtsschutzmöglichkeiten der Bieter, insbesondere „Aufhebung der Aufhebung“
– Mögliche Schadensersatzansprüche der Bieter
Die rechtssichere Durchführung der Aufhebung oder Beendigung eines Vergabeverfahrens.
Mitarbeiter/-innen von Auftraggebern, im Vergaberecht tätige Rechtsanwält/-innen und andere Berater/-innen sowie Unternehmen, die sich für die Hintergründe von Aufhebungen und ihre Rechte gegenüber den Auftraggebern interessieren.
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