Mit dem Inkrafttreten des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes Baden-Württemberg wurden ab dem 01.04.2015 für die Kommunalverwaltungen gravierende Änderungen vorgenommen, welche im Besonderen besprochen werden. Ansonsten werden die drei Themen des Jagdrechts „Jagdgenossenschaft, Jagdpachtverträge und Wildschaden“ jeweils systematisch erörtert. Die Teilnehmer/-innen sollen hierbei Ihre Fragen einbringen.
Rechtsgrundlagen und Erfahrungsaustausch zum Jagdrecht
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter/-innen von Kommunalverwaltungen, welche Jagdgenossenschaften und kommunale Eigenjagden verwalten, Jagdpachtverträge bearbeiten und Wildschadensersatzverfahren durchführen. Da auch die Aufgaben und Befugnisse der unteren Jagdbehörden behandelt werden, sind ebenfalls deren Vertreter/-innen angesprochen.
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