Mit dem neuen GEG 2024 wurde festgelegt, dass nun erneuerbare Energien sowie Effizienzmaßnahmen in Gebäuden im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. In Verbindung mit der neuen EU-Richtlinie zur Gebäudeenergieeffizienz heißt dies: Einführung des EH55-Standards hinsichtlich der Primärenergieanforderung im ersten und des Null-Emissions-Standards im weiteren Schritt bei Neubauten,erweiterte Anrechnung von PV-Strom, Verpflichtung zu Erneuerbaren Energien bei Wärmeerzeugern (65%-EE-Regel), Reduktion der Treibhausgas-Emissionen, Mieterschutz, Nachweisverfahren, Unternehmererklärungen,Beratungspflicht, Verknüpfung mit der Wärmeplanung, Fortführung der Fördersystematik, um nur einige Neuerungen zu nennen.
Die Kernänderung des GEG 2024, neue Heizungen zukünftig mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, wurde bereits 2021 vereinbart und dann nochmals 2022 nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine sowie 2023 bekräftigt. Dafür stehen zahlreiche Möglichkeiten – Wärmepumpen, Solarenergie, Biomasse, grüner Wasserstoff und Wärmenetze – zur Verfügung. Das Ziel des klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2045 wird auch dadurch unterstrichen, dass der Einsatz fossiler Brennstoffe in Heizkessel ab 2045 nicht mehr zulässig ist.
Im Seminar erfahren Sie, was der aktuelle Stand ist und wir können Ihre konkreten Fragen zu anstehenden Projekten besprechen.
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Das Seminar wird zur Zertifizierung bei der Architektenkammer Baden-Württemberg eingereicht.
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