Bei nahezu jedem Bauvorhaben kommt es zu Bauablaufstörungen, die aus unterschiedlichen Verantwortungsbereichen resultieren. Deren objektive Bewertung der Auswirkungen stellt regelmäßig ein großes Streitpotential zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern bei Bauprojekten dar, die nicht selten in einer langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzung münden.
Der BGH fordert, dass der Auftragnehmer substantiiert zu den durch die Störungen entstandenen Behinderungen seiner Leistung vortragen muss, und „dazu ist in der Regel eine konkrete, bauablaufbezogene Darstellung der jeweiligen Behinderung unumgänglich“ (BGH, Urteil vom 24.02.2005, VII ZR 141/03). Dies bedeutet für den Auftragnehmer regelmäßig, dass er zu den Störungen aus dem Verantwortungsbereich des AG (und deren Dauer) und dazu vorzutragen muss, welche vorgesehenen Bauarbeiten ihretwegen (über welchen Zeitraum hinweg) nicht oder nicht in der vorgesehenen Zeit durchgeführt werden konnten und wie sich die Verzögerungen konkret auf die Baustelle ausgewirkt haben.
Notwendigkeit und Detaillierungsgrad der konkret bauablaufbezogenen Darstellung werden von den Bauvertragsparteien häufig unterschiedlich gesehen. Das Seminar erläutert die notwendigen Anforderungen und die Prüfungstiefe durch den Auftraggeber.
Die Teilnehmer/-innen erhalten einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen zur Nachtragsberechnung. Dabei sollen die Teilnehmer/-innen anhand den üblichen vertraglichen Regelungen ein Schema an die Hand erhalten, wie die Prüfung von Nachträgen (und Mehrmengen) vorzunehmen ist.
Mitarbeiter/-innen von Gemeinden, die bei der Abwicklung von Bauvorhaben mit der Prüfung von Nachträgen und Rechnungen zu tun haben.
Das Seminar wird zur Zertifizierung bei der Architektenkammer Baden-Württemberg eingereicht.
Diese Veranstaltung wird LIVE als WEBINAR durchgeführt. Eine Teilnahme ist nur ONLINE möglich.
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