Sowohl das BGB als auch die durch den Bundesgerichtshof „revolutionierte“ Rechtsprechung zur Berechnung von Nachträgen bei VOB/B-Verträgen stellt nicht mehr ohne Weiteres auf die Urkalkulation ab. Wenn nicht vertraglich vereinbart ist, dass diese hinterlegt wird, ist auf die tatsächlich erforderlichen Kosten abzustellen. Das Seminar erläutert beide Berechnungsarbeiten und insbesondere, welche Nachweise durch den Auftragnehmer für einen prüfbaren Nachtrag vorzulegen sind.
Die Teilnehmer/-innen erhalten einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen zur Nachtragsberechnung. Dabei sollen die Teilnehmer/-innen anhand den üblichen vertraglichen Regelungen ein Schema an die Hand erhalten, wie die Prüfung von Nachträgen (und Mehrmengen) vorzunehmen ist.
Mitarbeiter/-innen von Gemeinden, die bei der Abwicklung von Bauvorhaben mit der Prüfung von Nachträgen und Rechnungen zu tun haben.
Das Seminar wird zur Zertifizierung bei der Architektenkammer Baden-Württemberg eingereicht.
Diese Veranstaltung wird LIVE als WEBINAR durchgeführt. Eine Teilnahme ist nur ONLINE möglich.
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