Der Wohnberechtigungsschein ist eine verpflichtende Aufgabe der Gemeinden. Mit der zunehmenden Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum hat der geförderte Wohnungsbau in den vergangenen Jahren an Interesse gewonnen. Sowohl aus Sicht der Kommunen als auch aus Sicht der Wohnungssuchenden ist die Notwendigkeit von günstigen Wohnungen unbestritten. Für den Bezug einer geförderten Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. In der Praxis kommt es daher vermehrt zu Fragen der Berechtigung von Haushalten, der Verfügbarkeit von Wohnraum und vielem mehr. Durch die zunehmende Anzahl an berechtigten Haushalten sowie dem Druck auf die Wohnungsmärkte durch den Zuzug von flüchtenden Menschen stehen die Gemeinden vor vielen Einzelfragen.
Gegenstand des Seminars sind somit Fragen zum Verfahren der Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines als auch zu seiner Anwendung in Bezug auf den geförderten Wohnungsbestand. Das Aufbauseminar knüpft zum einen an dem Einführungsseminar „Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines nach dem LWoFG“ an, richtet sich aber zugleich an Mitarbeiter/-innen, die über Erfahrungen in diesem Bereich verfügen und das vorhandene Wissen auffrischen oder vertiefen wollen. Die Teilnehmenden sind aufgerufen, Fragen vorab zu formulieren damit diese in Form eines Workshops eingearbeitet werden können.
Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Änderungen in Bezug auf die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins.Ferner soll das Seminar als Vertiefung für Fragen rund um das Verfahren zur Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins dienen. Zudem werden spezielle, aktuelle Fallkonstellationen besprochen. Die Teilnehmer/-innen können gezielte Fragen im Vorfeld einreichen oder zum Seminar mitbringen.
Mitarbeiter/-innen der öffentlichen Verwaltung sowie von Wohnungsbauunternehmen.
In der Veranstaltung wird baden-württembergisches Landesrecht behandelt. Die Grundzüge sind jedoch vermutlich in anderen Bundesländern vergleichbar, bitte recherchieren Sie ggf. im Vorfeld wie groß die Unterschiede ausfallen. Teilnehmende aus anderen Bundesländern sind also willkommen, auf etwaige rechtliche Spezifika anderer Bundesländer wird allerdings nicht gesondert eingegangen.
Diese Veranstaltung wird im HYBRID-Format durchgeführt. Sie entscheiden, ob Sie ONLINE oder in PRÄSENZ teilnehmen.
Technische Voraussetzungen zur Online-Teilnahme:
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Check-In-Zeit
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