Das Seminar befasst sich mit der durch die Baurechtsbehörden zu erstellenden Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Behandelt werden die für die Bearbeitung der Anträge relevanten öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Vorschriften sowie die wichtigsten Begriffsbestimmungen. Mithilfe von Fallbeispielen aus der Praxis werden die Verfahrensschritte vom Antragseingang über die aus Bearbeitung bis hin zur Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung dargestellt und erläutert. Ferner werden häufige Fehlerquellen insbesondere bei den Planunterlagen thematisiert und schwierige Sachverhalte, z.B. Doppelparkanlagen, Dachräumen oder Mehrhausanlagen besprochen. Auf die allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem WEG wird eingegangen.
Nach dem Seminar kennen Sie die rechtlichen Grundlagen und wesentlichen Verfahrensschritte bei der Bearbeitung von Anträgen auf Abgeschlossenheitsbescheinigungen. Sie können typische Fehlerquellen erkennen, auch schwierigere Fallgestaltungen aus der Praxis einordnen und die Anforderungen an eine rechtssichere Erteilung der Bescheinigung beurteilen.
Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die Bedeutung der Abgeschlossenheitsbescheinigung für die anschließende Bildung von Wohnungs- und Sondereigentum im Grundbuch.
Dieses Seminar wird zur Zertifizierung bei der Architektenkammer eingereicht.
Der Veranstalter des Seminars / Anbieter des Inhalts ist die Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. Impressum & Datenschutzhinweise

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