Wesentliche Elemente des „Bauplanungsrechts“ sind die Vorschriften über die Bauleitplanung und die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben.
Die Regelungen der baulichen und sonstigen Nutzung von Grundstücken in den §§ 29 ff des Baugesetzbuchs bilden die Grundlage für die Beurteilung, ob ein Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist. Nach diesen Vorschriften ist beispielsweise zu entscheiden, ob ein Vorhaben im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans ohne weiteres, unter Erteilung einer Befreiung oder ob ein Bauvorhaben etwa als Umnutzung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäudes im Außenbereich erleichtert zugelassen werden kann.
In dem Seminar Bauplanungsrecht II soll ein grundlegendes Verständnis für die Zulässigkeitsvorschriften vermittelt werden, die sowohl für die unteren Baurechtsbehörden wie auch die kommunale Planung und Vorhabenbeurteilung von zentraler Bedeutung ist. Es sollen aber auch die aktuellen teils tiefgreifenden Änderungen zur erleichterten Zulassung von Wohnbauvorhaben, die insbesondere mit dem so genannten „Bau-Turbo“, dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung eingeführt wurden, thematisiert werden.
In dem Seminar Bauplanungsrecht II werden sowohl die dauerhaft wie auch die befristet im Baugesetzbuch getroffenen Vorschriften über die Zulässigkeit von Vorhaben thematisiert, die unter anderem der beschleunigten Schaffung von Wohnraum dienen. Das Recht der Bauleitplanung betrifft insbesondere die Regelungen in welchem Verfahren und mit welchem Inhalt Flächennutzungspläne, Bebauungspläne und sonstige städtebauliche Satzungen unter Berücksichtigung städtebaulicher Belange sowie fachrechtlicher Maßgaben aufgestellt werden. Hier wurden insbesondere die Vorschriften zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 2023 grundsätzlich neu geregelt.
In dem Seminar Bauplanungsrecht II werden sowohl die dauerhaft wie auch die befristet im Baugesetzbuch getroffenen Vorschriften über die Zulässigkeit von Vorhaben thematisiert, die unter anderem der beschleunigten Schaffung von Wohnraum dienen.
Das Einführungsseminar Bauplanungsrecht II will den in der Bauleitplanung Tätigen sowie den mit dem baurechtlichen Vollzug befassten technischen und nichttechnischen Verwaltungsbediensteten ebenso wie freien Planer/-innen die erforderlichen Grundlagen vermitteln. Es wendet sich besonders an diejenigen, die neu in dieser Materie tätig sind bzw. sich auf eine derartige Tätigkeit vorbereiten wollen.
Bitte bringen Sie folgende Gesetzestexte zur Veranstaltung mit:
– BauGB (aktuelle Fassung)
– BauNVO (alle Fassungen)
Dieses Seminar wird zur Zertifizierung bei der Architektenkammer eingereicht.
Unser Tipp:
Diese Veranstaltung ist buchbar als fachspezifisches Modul der Qualifizierungsoffensive „Neu- und Quereinsteiger/-innen in die Kommunalverwaltung!“
Die Qualifizierungsoffensive der Württ. VWA richtet sich an Neu- oder Quereinsteiger/-innen in der öffentlichen Verwaltung ohne Verwaltungsausbildung. Lernen Sie praxisorientiert die Struktur des öffentlichen Dienstes sowie die vielfältigen Aufgaben von Bund, Ländern und Kommunen kennen. Mit erfahrenen Dozierenden sowie interaktiven und innovativen Veranstaltungsformaten machen wir Sie in 10 Seminartagen fit für Ihren persönlichen Arbeitsalltag in der Kommunalverwaltung. Schließen Sie innerhalb von bis zu 3 Jahren das Grundlagenmodul (Video-Training), die 5 Basismodule sowie das fachspezifische Modul (u.a. dieses Seminar) ab und weisen Sie Ihr erworbenes Wissen mit einem VWA-Zertifikat nach. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter diesem Link: Qualifizierungsoffensive Kommunalverwaltung
Diese Veranstaltung wird im HYBRID-Format durchgeführt. Sie entscheiden, ob Sie ONLINE oder in PRÄSENZ teilnehmen.
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