Gemäß § 301 SGB V Abs. 1 sind Krankenhäuser verpflichtet, Daten an die gesetzlichen Krankenversicherungen elektronisch zu übermitteln. Auch bei selbstzahlenden Patienten ist – bei entsprechender Einwilligung – im Falle einer Direktabrechnung mit privaten Krankenversicherungsunternehmen nach § 17c Abs. 5 KHG eine elektronische Übermittlung entsprechender Daten vorgegeben. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft regelt mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen bzw. dem Verband der Privaten Krankenversicherungen das Nähere zu Form und Inhalten. In der täglichen Praxis führen aufgrund von Formfehlern oder standardisierten Regelprüfungen im Datenaustausch zurückgewiesene Datensätze zu erheblichen Verzögerungen bei der Abrechnung. Durch vertiefte Kenntnis der Abläufe im Datenübermittlungsverfahren können im Einflussbereich des Krankenhauses liegende Fehler vermieden und ungerechtfertigten Zurückweisungen begründet widersprochen werden.
Um unterschiedlichen Wissensständen Rechnung zu tragen, werden zwei sich ergänzende, jedoch in sich abgeschlossene und separat buchbare Seminare für Einsteiger/-innen (Vormittag) und Fortgeschrittene (Nachmittag) angeboten.
Grundlagen, Hintergründe und Diskussion zu den elektronischen Abrechnungsverfahren
Mit der Thematik betraute Mitarbeitende in Krankenhäusern bzw. im Gesundheitswesen
Teilnehmer/-innen des Seminars am Vormittag können das Seminar am Nachmittag (Produktnummer 2026-1147SH) ebenfalls buchen. Teilnehmende am Nachmittag („Vertiefung, Neuerungen und Aktuelles“) haben die Möglichkeit konkrete Fragestellungen an den Dozenten vorab zu schicken. Bitte richten Sie Ihre Fragen für den Nachmittag an: heineck@bwkg.de.
Diese Veranstaltung wird im HYBRID-Format durchgeführt. Sie entscheiden, ob Sie ONLINE oder in PRÄSENZ teilnehmen.
Technische Voraussetzungen zur Online-Teilnahme:
Wichtige Informationen für Ihre Online-Teilnahme:
Personalisierte Zugangsdaten = Einzelzugang
Mikrofon/Kamera
Check-In-Zeit
IT-Hotline 0711 21041-9999
Vorab-Download von Unterlagen
Teilnahmebestätigung
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