Grundstückssachverständige haben bei Verkehrswertermittlungen in Gutachten die tatsächlichen und die rechtlichen Gegebenheiten darzulegen und ihre Auswirkungen zu berücksichtigen. Zu den tatsächlichen Gegebenheiten gehören die Altlasten und Kontaminierungen. Bei Immobilienbewertungen können Grundstücke mit Altlasten und Kontaminierungen belastet sein, die negative Auswirkungen auf die Verkehrswerte nach 194 BauGB haben können. Recherchen u.a. im Altlastenkataster der Umweltbehörden geben entsprechende Hinweise auf derartige Belastungen. Das Web Seminar bietet einen Überblick darüber, inwiefern Altlasten bei der Bewertung von Grundstücken zu berücksichtigen sind.
VWA Freiburg
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